Warum ein Übergabeprotokoll so wichtig ist
Ein Übergabeprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es ist aber das wichtigste Beweismittel, wenn es beim Auszug um Schäden und die Kaution geht. Was beim Einzug als Mangel notiert ist, kann der Vermieter dem Mieter später nicht anlasten. Umgekehrt kann der Mieter nach Unterschrift unter ein Auszugsprotokoll ohne Mängel in der Regel nicht mehr für nachträglich entdeckte, sichtbare Schäden haftbar gemacht werden.
Checkliste für die Übergabe
- Bei Tageslicht übergeben, alle Räume einschließlich Keller, Balkon und Dachboden ansehen
- Wände, Böden, Fenster, Türen, Sanitär und Einbauküche prüfen
- Mängel genau beschreiben (Ort, Größe) und mit Fotos belegen
- Alle Zählerstände mit Zählernummer ablesen
- Schlüssel zählen, auch Briefkasten-, Keller- und Garagenschlüssel
- Protokoll von beiden Seiten unterschreiben lassen, jede Seite bekommt ein Exemplar
Was tun, wenn man sich nicht einig ist?
Notieren Sie im Feld „Vereinbarungen“, dass ein bestimmter Punkt strittig ist. Unterschreiben Sie nichts, was nicht stimmt. Fotos mit Datum helfen im Streitfall mehr als jede Erinnerung.
Häufige Fragen
Muss der Mieter das Protokoll unterschreiben?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Ohne Unterschrift hat das Protokoll aber deutlich weniger Beweiskraft.
Kann ich das Protokoll auch digital ausfüllen?
Ja. Füllen Sie es hier am Handy oder Tablet direkt in der Wohnung aus, laden Sie das PDF herunter und lassen Sie es ausgedruckt unterschreiben.
Passende Vorlagen
Stand: November 2026. Unsere Vorlagen und Generatoren sind Muster für typische Fälle und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.