Was in ein gutes Angebot gehört
- Ihre Kontaktdaten und die Ihres Kunden
- Angebotsnummer und Datum, damit Sie später darauf verweisen können
- Klare Leistungsbeschreibung mit Menge, Einzelpreis und Summe
- Gültigkeitsdatum, meist 14 oder 30 Tage
- Hinweis zur Umsatzsteuer bzw. zur Kleinunternehmerregelung
Ist ein Angebot verbindlich?
Ja. Ein Angebot ist rechtlich ein Antrag auf Abschluss eines Vertrags (§ 145 BGB). Nimmt Ihr Kunde es innerhalb der Frist an, ist der Vertrag geschlossen. Wenn Sie sich nicht binden wollen, schreiben Sie „freibleibend“ oder „unverbindlich“ in den Text. Bei Schätzungen, deren Umfang noch unklar ist, ist ein Kostenvoranschlag die bessere Wahl.
Tipps, damit Ihr Angebot angenommen wird
Beschreiben Sie das Ergebnis für den Kunden, nicht nur Ihre Arbeitsschritte. Teilen Sie große Posten in nachvollziehbare Positionen auf. Und rufen Sie nach ein paar Tagen kurz an: Viele Angebote scheitern nicht am Preis, sondern weil niemand nachfragt.
Häufige Fragen
Wie lange sollte ein Angebot gültig sein?
Üblich sind 14 bis 30 Tage. Bei schwankenden Materialpreisen lieber kürzer.
Muss ich ein Angebot unterschreiben?
Nein. Ein Angebot per E-Mail als PDF ist üblich und wirksam.
Passende Vorlagen
Stand: November 2026. Unsere Vorlagen und Generatoren sind Muster für typische Fälle und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.