Ohne Erlaubnis des Vermieters geht es nicht
Wer untervermietet, braucht die Erlaubnis seines Vermieters (§ 540 BGB). Hat der Mieter nach Vertragsschluss ein berechtigtes Interesse, etwa weil der Partner auszieht oder er beruflich zeitweise woanders lebt, muss der Vermieter die Untervermietung eines Teils der Wohnung in der Regel erlauben (§ 553 BGB). Wer ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung.
Wichtige Punkte im Vertrag
- Welche Räume vermietet sind und was gemeinsam genutzt wird
- Befristung: Nur bei möbliertem Zimmer in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung gelten kürzere Kündigungsfristen (§ 549 Abs. 2, § 573c Abs. 3 BGB)
- Miete und Nebenkosten, möglichst als Pauschale
- Kaution höchstens drei Monatsmieten
Die Vorlage deckt typische Fälle ab. Bei Gewerbe, mehreren Untermietern oder Ferienvermietung lassen Sie den Vertrag bitte prüfen.
Häufige Fragen
Darf ich mit der Untermiete Gewinn machen?
Eine angemessene Untermiete ist erlaubt. Bei deutlich überhöhter Miete in Gebieten mit Mietpreisbremse drohen Rückforderungen.
Passende Vorlagen
Stand: November 2026. Unsere Vorlagen und Generatoren sind Muster für typische Fälle und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.