Hat der Mieter einen Anspruch darauf?
Nein. Der Bundesgerichtshof hat 2009 entschieden, dass Mieter keinen Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung haben (Az. VIII ZR 238/08). Sie können aber eine Quittung über gezahlte Mieten verlangen. Die meisten Vermieter stellen die Bescheinigung trotzdem gern aus, wenn alles bezahlt ist. Machen Sie es Ihrem Vermieter leicht: Vorlage ausfüllen, ausdrucken, zur Unterschrift vorlegen.
Alternativen
Unterschreibt der Vermieter nicht, helfen Kontoauszüge mit den Mietzahlungen der letzten Monate oder eine Bestätigung der Hausverwaltung.
Häufige Fragen
Wie aktuell muss die Bescheinigung sein?
Vermieter akzeptieren meist Bescheinigungen, die nicht älter als drei Monate sind.
Passende Vorlagen
Stand: November 2026. Unsere Vorlagen und Generatoren sind Muster für typische Fälle und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.